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   BVerwG, 15.08.2003 - 1 PKH 28.03, 1 B 107.03   

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https://dejure.org/2003,33673
BVerwG, 15.08.2003 - 1 PKH 28.03, 1 B 107.03 (https://dejure.org/2003,33673)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2003 - 1 PKH 28.03, 1 B 107.03 (https://dejure.org/2003,33673)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2003 - 1 PKH 28.03, 1 B 107.03 (https://dejure.org/2003,33673)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - Verletzung der verfahrensrechtlichen Hinweispflicht des Gerichts - Umfassende Erörterung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte durch das Gericht - Verpflichtung des Gerichts zum Hinweis der ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 1 PKH 28.03
    Die Beschwerde übersieht insoweit, dass auch § 86 Abs. 3 VwGO dem Gericht grundsätzlich weder eine umfassende Erörterung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte abverlangt noch es dazu verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 m.w.N.).

    Die Hinweispflicht dient nämlich nicht der Auffüllung von Lücken und Defiziten im Vorbringen des Asylbewerbers, sondern der Unterstützung des Asylbewerbers bei der Wahrnehmung seiner Mitwirkungspflicht (vgl. den Beschluss vom 28. Dezember 1999 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 1 PKH 28.03
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden; nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung entscheidungserheblichen Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Einzelfall festgestellt werden (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 205, 216 f. [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 1 PKH 28.03
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden; nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung entscheidungserheblichen Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Einzelfall festgestellt werden (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 205, 216 f. [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
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